Welche Höhe muss ein Geländer in der Schweiz haben?
Im Wohnbereich gilt: mindestens 900 mm bei Treppen und Podesten, sowie 1100 mm bei Balkonen und Terrassen – gemäss den Anforderungen der SIA-Normen für Absturzsicherungen.
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Im Wohnbereich gilt: mindestens 900 mm bei Treppen und Podesten, sowie 1100 mm bei Balkonen und Terrassen – gemäss den Anforderungen der SIA-Normen für Absturzsicherungen.