Ist ein Handlauf an Treppen in der Schweiz vorgeschrieben – und wie hoch muss er montiert werden?
Ja – gemäss den baugesetzlichen Vorschriften in der Schweiz (u. a. SIA 500) ist ein Handlauf an Treppen mit mehr als zwei Stufen erforderlich. Die empfohlene Höhe beträgt 900 mm, gemessen senkrecht von der Vorderkante der Stufe (Auftrittsnase). Alle unsere Handlauf-Systeme entsprechen den geltenden Sicherheitsnormen.
