Benötige ich eine Genehmigung für einen französischen Balkon in der Schweiz?
In vielen Fällen gelten französische Balkone als kleine bauliche Veränderungen und sind bewilligungsfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder besonderen Zonen (z. B. Altstadt, Dorfkern) empfehlen wir jedoch, die Situation mit Ihrer Gemeindeverwaltung zu klären.
