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Gebrauchsklasse und Baubewilligung

Wenn Sie Ihr Geländer konfigurieren sind die Gebrauchsklassen (A, B oder C) ein Indikator für die passende Umgebung. Die Klassifizierungen gehen von unseren eigenen Produkttests aus und berücksichtigen die von Ihnen gewählte Geländerhöhe, Länge der Elemente, Details usw. Sie können die Klassifizierung als ein Empfehlung betrachten, die Ihnen Ihre Wahl erleichtert.

Sobald Sie Ihre Maße eingetragen haben, wird unter dem 3D-Bild ein Symbol für die Klasse dieses Geländers angezeigt, das sich Ihrer Design- und Detailwahl anpasst. Ein Geländer kann z.B. mit der Geländerhöhe 800 mm der Klasse B angehören, bei 900 mm Geländerhöhe aber schon Klasse A.

Bei Fragen zu den Gebrauchsklassen oder wenn Sie beim Geländerkonfigurieren einer bestimmten Gebrauchsklasse Hilfe benötigen, hilft Ihnen der Kundendienst gerne weiter.

 

Bruksklass A Klasse A
Ein A – klassifiziertes Geländer erfüllt die Anforderungen für Geländer bei einer Fallhöhe zwischen 1 und 10 Metern von der Fußbodenoberkante bis zum Erdboden und eignet sich daher für den Einsatz im Wohnumfeld sowie im öffentlichen Umfeld wie Büros, Restaurants und Geschäften. Unsere Geländer mit A – Klassifizierung sind für eine Linienlast von mindestens 1 kN / m ausgelegt. Wenn Glas Bestandteil des Geländers ist, ist es ein Sicherheitsglas, das Verletzungen bei eventuellen Stößen verhindert.

Bruksklass BKlasse B
Ein B – klassifiziertes Geländer eignet sich für den Einsatz in Umgebungen wo der Höhenunterschied zwischen Fußbodenoberkante bis zum Erdboden 0 bis 1 Meter ist. Unsere Geländer mit B-Klassifizierung halten mindestens 0,5 kN / m Linienlast aus. Wenn Glas Bestandteil des Geländers ist, ist es ein Sicherheitsglas, das Verletzungen bei eventuellen Stößen verhindert.

Bruksklass CKlasse C
Ein C – klassifiziertes Geländer eignet sich für den Einsatz in Erdbodenhöhe. Wenn Glas Bestandteil des Geländers ist, ist es ein Sicherheitsglas, das Verletzungen bei eventuellen Stößen verhindert. Ein Geländer kann C-klassifiziert werden, wenn der Geländerladen gemeinsam mit Ihnen als Kunde eine von unserem Standard abweichende Änderung am Geländer vornimmt. Die Gebrauchsklasse C bezeichnet dann, dass diese spezifische Konfiguration nicht getestet wurde.

 

Wann brauche ich eine Baubewilligung?

Die Baubewilligungen sind in der Schweiz Kantonal und innerhalb des jeweiligen Kantons manchmal auf Gemeindeebene geregelt. Entsprechend unterschiedlich sind die Vorgaben und Anforderungen an die Baubewilligung bei einem Geländer. Zu den Kantonen, in denen die Richtlinien in jeder Gemeinde gleich sind, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten vorbereitet.

Art der Bauvorhabens

Die meisten kantonalen Bauämter unterscheiden dabei zwischen dem Geländer als offene Einfriedung und dem Geländer als Absturzsicherung. Eine offene Einfriedung dient dazu, den Weg zu versperren z.B. ein Gartenzaun. Die Absturzsicherung verhindert Stürze aus grosser Höhe z.B. ein Balkongeländer. Im Gegensatz zu einer offenen Einfriedung benötigt eine Absturzsicherung meistens ein Baugesuch. Wenn ein Geländer Teil eines Neubaus ist, ist die Baubewilligung in der Gesamtbewilligung enthalten. Wird ein bestehendes Geländer, das ähnlich mit dem neuen Geländer ist, ersetzt, braucht es normalerweise keine Baubewilligung. Spezielle Kriterien gelten bei denkmalgeschützten Bauten oder ausserhalb von Bauzonen.

Art der Bauverfahren

Im Bauwesen unterscheidet man je nach Kanton zwischen 2 oder 3 unterschiedlichen Bauverfahren: dem ordentlichen Verfahren (grosse Bauvorhaben z.B. Häuser), dem vereinfachten Verfahren/Anzeigeverfahren/kleinen Baugesuch (kleinere Vorhaben oder Änderungen ohne Auflage und Publikation) und dem Meldeverfahren (geringfügige Bauvorhaben). Für eine Absturzsicherung wird meist ein vereinfachtes Verfahren/Anzeigeverfahren/kleines Baugesuch oder ein Meldeverfahren verwendet.